Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 20. Juni 2024
Element Studios
Vanessa Schmidt
An der Burg 14
33165 Lichtenau
1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen „Vanessa Schmidt“, im folgenden Mediendesignerin genannt, und dem Auftraggeber. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
1.2. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn die Mediendesignerin in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Mediendesignerin und dem Auftraggeber zwecks Ausführung oder Abweichung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1. Jeder der Mediendesignerin erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2.2 Unter Reinzeichnungen werden im Folgenden nicht nur Reinzeichnungen von Druckprodukten, sondern stets auch Reinausführungen von Webauftritten, digitalem Bild- und Videomaterial sowie Präsentationen und Texten verstanden.
2.3. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.4. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Mediendesignerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Mediendesignerin, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
2.5. Die Mediendesignerin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
2.6. Die Mediendesignerin hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Mediendesignerin zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der vereinbarten Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
2.7. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
3. Vergütung
3.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der Vereinbarungen zwischen Mediendesignerin und Auftraggeber. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
3.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
3.3. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist die Mediendesignerin berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
3.4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Mediendesignerin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4. Fälligkeit der Vergütung
4.1. Ab einer veranschlagten Gesamtvergütung von mehr als 500€ wird eine Sicherheitsleistung in Form einer Anzahlung in Höhe von 50% der Gesamtvergütung fällig, sofern keine andere ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Anzahlung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Nach Eingang der Sicherheitsleistung beginnt die Mediendesignerin mit dem vereinbarten Projekt.
4.2. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Mediendesignerin hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
4.3. Bei Zahlungsverzug kann die Mediendesignerin Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
4.4. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Auftraggeber spätestens innerhalb von einer Woche nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der 1-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
5.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand berechnet.
5.2. Die Mediendesignerin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Mediendesignerin entsprechende Vollmacht zu erteilen.
5.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Mediendesignerin abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, der Mediendesignerin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
5.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6.3. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
6.4. Die Mediendesignerin ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Mediendesignerin dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Mediendesignerin geändert werden.
7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
7.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Mediendesignerin Korrekturmuster vorzulegen.
7.2. Die Produktionsüberwachung durch die Mediendesignerin erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Mediendesignerin berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Mediendesignerin 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Die Mediendesignerin ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
8. Haftung
8.1. Die Mediendesignerin verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Sie haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
8.2. Die Mediendesignerin verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.
8.3. Sofern die Mediendesignerin notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Mediendesignerin. Die Mediendesignerin haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.4. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
8.5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Mediendesignerin.
8.6. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet die Mediendesignerin nicht.
8.7. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Mediendesignerin geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen.
9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
9.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Mediendesignerin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
9.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Mediendesignerin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
9.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Mediendesignerin übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Mediendesignerin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10. Provider- & Webdienstleistungen
10.1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf die Mediendesignerin die ihr obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen. Providerdienstleistungen können durch die Mediendesignerin auch über Dritte erbracht werden.
10.2. Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten und/oder nach seinen Informationen für Ihn von der Mediendesignerin erstellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen anderes Recht verstoßen. Die Mediendesignerin behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf dem Server auszunehmen. Den Auftraggeber wird sie von einer etwaigen vorgenommenen Löschung der Seiten unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt, wenn die Mediendesignerin von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf seinen Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil diese angeblich fremde Rechte verletzen. Die Mediendesignerin ist berechtigt, Webseiten, die Rechte Dritter verletzen könnten, von der Festplatte zu löschen oder in anderer geeigneter Weise vom Zugriff durch Dritte auszuschließen. Der Auftraggeber wird die Mediendesignerin unverzüglich von einer solchen Maßnahme benachrichtigen. Für den Fall, dass der Auftraggeber den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird die Mediendesignerin die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbarmachen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Auftraggebers beruhen, stellt der Auftraggeber die Mediendesignerin hiermit frei.
10.3. Soweit Gegenstand der Leistungen der Mediendesignerin auch die Beschaffung und/oder Pflege von Internetdomains ist, wird sie gegenüber der Organisation zur Domainvergabe (DENIC), lediglich als Vermittlerin tätig. Sie übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Auftraggeber beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter oder einzigartig sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain des Providers vergebenen Subdomains. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Auftraggeber die Mediendesignerin hiermit frei.
10.4. Die Mediendesignerin weist den Auftraggeber durch diese AGB ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Auftraggeber weiß, dass die Mediendesignerin das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Auftraggebers aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Auftraggeber deshalb selbst Sorge.
10.5. Für Schäden haftet die Mediendesignerin nur dann, wenn die Mediendesignerin oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Mediendesignerin zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung der Mediendesignerin auf solche typische Schäden begrenzt, die für die Mediendesignerin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren. Für technische Ausfälle, die eine Darstellung im Internet für eine absehbare Zeit verhindern, übernimmt die Mediendesignerin keine Haftung. Die Haftung der Mediendesignerin wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Mediendesignerin im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Auftraggebers oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
10.6. Soweit die Mediendesignerin für den Auftraggeber oder im Auftrag des Auftraggebers für Dritte Webpräsentationen gestaltet, überträgt sie dem Kunden ein nichtausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Seiten für die Dauer des Vertragsverhältnisses soweit nicht anders vereinbart.
10.7. Soweit die Mediendesignerin für den Auftraggeber oder im Auftrag des Auftraggebers für Dritte Webpräsentationen gestaltet, übernimmt sie keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Cookie-Informationen, Datenschutzerklärungen sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass diese Daten in ihrer Richtigkeit und Vollständigkeit nur von einem Rechtsanwalt bestätigt werden können.
10.8. Bis zur vollständigen Zahlung der Gesamtvergütung hat der Auftraggeber nur ein eingeschränktes Nutzungsrecht und nur so lange wie es der Auftragnehmer erlaubt. Sollte der Auftraggeber seine Rechnung nicht bezahlt haben, kann die Mediendesignerin jederzeit die Webseite sperren und vom Netz nehmen lassen. Die Nutzungsrechte gehen erst bei vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber über. Sollte die Mediendesignerin verlangen, dass die Webseite wegen nicht Bezahlung vom Netz genommen wird und nicht mehr im Einsatz sein darf bis zur Bezahlung, muss der Auftraggeber diesem unverzüglich nachkommen. Sollte er diesem nicht sofort nachkommen, so entsteht dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe von 5.000,00 Euro zusätzlich zu den Kosten der Dienstleistung. Der Auftraggeber hat kein Recht erbrachte Dienstleistungen des Auftragnehmers zurückzugeben und von der Vereinbarung zurückzutreten.
11. Datenschutz
Der Auftrggeber erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Domain, an Google und Server notwendig sind.
12. Vertragsauflösung
12.1. Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält die Mediendesignerin die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: bei Kündigung vor Arbeitsbeginn 10% der vereinbarten Vergütung. Darüber hinaus sind abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.
12.2. Die Mediendesignerin kann bei nicht Vorankommen des Projektes das Projekt beenden. Die bis dahin erbrachte Arbeit wird mit mindestens 50% des gesamt veranschlagten Preises berechnet. Hierbei muss ein zwingender Grund vorliegen. Als zwingender Grund wird auch gewertet wenn der Auftraggeber das Projekt unnötig in die Länge zieht, die von Ihm geforderten Informationen und Daten nicht an die Mediendesignerin übermittelt und/oder länger als drei Wochen nicht auf die zuletzt gesendete Email antwortet.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Mediendesignerin.
13.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Vereinbarungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
13.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.